WZG§4SBek — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 1 WZG§4SBekAmtliche Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs SchwedenBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes SchlußformelAnlage 2 (Inhalt: Nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 1985, 599) SchlußformelAnlage 2